Versteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Kann der Arbeitnehmer seinen Firmenwagen auch für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen, ist dafür grundsätzlich nach der Pauschalmethode ein monatlicher Zuschlag von 0,03 %
des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer als Arbeitslohn zu versteuern.
Hierbei kommt es nach Meinung der Finanzverwaltung allein darauf an, dass
eine objektive Nutzungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer vorhanden ist.
Der Bundesfinanzhof kommt jedoch zur Überzeugung, dass eine Einzelbewertung der tatsächlich durchgeführten Fahrten in Frage kommt. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie bei besonders gelagerten Fällen, z. B. Freistellung von der Arbeit vorzugehen ist.
HINWEIS:
Aus haftungsrechtlicher Sicht empfiehlt sich für die Lohnabrechnung die ausschließliche Anwendung der Meinung der Finanzverwaltung.








27. Okt 2009 12:17, Rubrik: Steuern und Recht | Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen, Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentar schreiben, Trackback-URL