Übernahme von Studiengebühren durch Arbeitgeber
Die Übernahme von Studiengebühren durch den Arbeitgeber sind nach neuer Auffassung der Sozialversicherungsträger nicht nur lohnsteuerfrei sondern auch sozialversicherungsfrei. Grundlage hierfür ist die Ergänzung zur Sozialversicherungsentgeltordnung, die ab 22.7.2009 in Kraft getreten ist.
Grundvoraussetzung bleibt aber weiterhin, dass ein überwiegend betriebliches Interesse des Arbeitgebers für die Übernahme der Studiengebühren vorliegt, das auch zu dokumentieren ist. Außerdem muss eine Rückzahlungsverpflichtung mit dem Studierenden vereinbart sein, wenn er das Unternehmen binnen zwei Jahren verlassen sollte.
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Tags: Studiengebühren








20. Okt 2009 19:13, Rubrik: Steuern und Recht | Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen, Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentar schreiben, Trackback-URL