Erfolgreich selbständig

Statusfeststellungsverfahren

Ein neues Rundschreiben vom 13.04.2010 löste mit
Wirkung vom 01.06.2010 die bisherigen Veröffentlichungen der Sozialversicherungsträger zum Thema Statusfeststellung von Erwerbstätigen ab.

Das Rundschreiben behandelt u. a die in der Praxis wichtigen Sachbereiche: Einschaltung der Clearingstelle bei Fällen der obligatorischen Statusfeststellung, Statusbestimmung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie bei Gesellschafter-Geschäftsführern und Fachkräften im Gesundheitswesen.

Jeder Auftraggeber sollte z. B. wissen, dass verspätet eingeleitete Statusfeststellungsverfahren keinen späteren Beginn der Versicherungspflicht auslösen (verspätet liegt bei mehr als einem Monat nach Beschäftigungsaufnahme vor). Die Versicherungspflicht beginnt stets rückwirkend mit Eintritt in das festgestellte Beschäftigungsverhältnis.

Dies hat regelmäßig für den Arbeitgeber die Folge, dass Arbeitnehmeranteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag nicht mehr vom Beschäftigten nachgefordert werden können.

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