Neue Sachbezugswerte 2010 für Mahlzeiten
Die Sachbezugswerte für Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, betragen ab Kalenderjahr 2010:
- Für ein Mittag- oder Abendessen 2,80 EUR
- Für ein Frühstück 1,57 EUR
Darüber hinaus können auch Mahlzeiten zur üblichen Beköstigung bei Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung unter den weiteren Voraussetzungen mit dem maßgebenden Sachbezugswert angesetzt werden.








28. Dez 2009 18:25, Rubrik: Steuern und Recht | Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen, Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentar schreiben, Trackback-URL