Erfolgreich selbständig

Mahlzeiten bei Auswärtstätigkeiten

Aufwendungen für Mahlzeiten die zur Beköstigung der Arbeitnehmer anlässlich einer Auswärtstätigkeit (z.B. Fortbildungsveranstaltungen) abgegeben werden, sind mit den tatsächlichen Werten anzusetzen. Dieser Rechtsprechung des BFH folgt auch die Verwaltung. Allerdings wird ein Wahlrecht zugelassen, weiter nach den Grundsätzen der Lohnsteuerrichtlinien zu verfahren. Danach kann eine Mahlzeit im Zusammenhang mit einer Auswärtstätigkeit auch mit dem maßgebenden amtlichen Sachbezugswert angesetzt werden, wenn der Wert 40 EUR pro Mahlzeit nicht übersteigt.

HINWEIS:
Die 44-EUR-Freigrenze ist jedoch bei Ansatz der Sachbezugswerte nicht möglich.

Artikel twittern

Tags:


Einen Kommentar schreiben

du mußt angemeldet sein, um kommentieren zu können.

Get Adobe Flash playerPlugin by wpburn.com wordpress themes

Copyright © 2009, Erfolgreich selbständig, | business pro theme by ep
96 queries, 0.598s | Beiträge (RSS) & Kommentare (RSS) | powered by Datenservice Oelze & wp

Twitter links powered by Tweet This v1.6.1, a WordPress plugin for Twitter.