Jahreswagenrabatt – Meinung der Finanzverwaltung liegt vor
Um den geldwerten Vorteil zu bestimmen, ist der übliche
Endpreis eines Kfz unter Letztverbrauchern als Maßstab und Ausgangsgröße für den Rabatt entscheidend. Der tatsächliche Angebotspreis kann in der Automobilbranche an Stelle des empfohlenen Preises angesetzt werden.
Das BMF führt aus, dass der anzusetzende Endpreis sich ergibt, wenn 80 % des Preisnachlasses, der durchschnittlich beim Verkauf an Fremde tatsächlich gewährt wird, vom empfohlenen Preis abgezogen wird. Zu ermitteln ist der durchschnittliche Preisnachlass modellbezogen nach den tatsächlichen Verkaufserlösen in den vorangegangen drei Kalendermonaten.
HINWEIS:
Bei neu eingeführten Modellen darf in den ersten drei Kalendermonaten ein pauschaler Abschlag von 6 % der unverbindlichen Preisempfehlung als durchschnittlicher Preisnachlass angenommen werden.








2. Jan 2010 09:40, Rubrik: Steuern und Recht | Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen, Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentar schreiben, Trackback-URL