Erfolgreich selbständig

Insolvenzgeldumlage erhöht

Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Im Jahr 2009 hat der Umlagesatz 0,1 % der Bruttolöhne betragen. Der Umlagesatz
ab dem 01.01.2010 steigt auf 0,41 % der maßgeblichen Arbeitsentgelte. Die Insolvenzgeldumlage wird monatlich an die Einzugsstelle (Krankenkasse) abgeführt.

Grundsätzlich ist die Krankenkasse zuständig, bei der der Mitarbeiter versichert
ist. Für die geringfügige Beschäftigung wird die Umlage an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abgeführt.

HINWEIS:
Besteht keine Mitgliedschaft bei der Krankenkasse, ist die Umlage an die Einzugsstelle für die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abzuführen.

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