Gesetzesentwurf zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben
Der Gesetzesentwurf dient vor allem der Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben. Im Einzelnen sieht der Gesetzesentwurf u.a. folgendes vor:
- Steuerentstehung bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13 b UStG mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die sonstige Leistung tatsächlich ausgeführt worden ist.
- Umstellung auf monatlich abzugebende zusammenfassende Meldungen mit Bagatellgrenze 100.000 EUR pro Quartal (bis 31.12.2011), dann 50.000 EUR pro Quartal.
- Erteilung einer USt-Id-Nr. auf Antrag für alle Unternehmer.
Zudem wird die Gewährung der Altersvorsorgezulage auch innerhalb EU und EWR-Ausland steuerlich möglich. Die degressive Abschreibung auf Gebäude wird auf das EU und EWR-Ausland ausgedehnt. Auch Spenden werden anerkannt, die an Einrichtungen erfolgen, die in anderen Mitgliedsstaaten der EU ansässig und dort als gemeinnützig anerkannt sind.








28. Dez 2009 17:48, Rubrik: Steuern und Recht | Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen, Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentar schreiben, Trackback-URL