Erfolgreich selbständig

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug

Nach dem Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 18.03.2009 kann eine fristlose Arbeitgeberkündigung wegen Verdacht des Arbeitszeitbetrugs in Betracht kommen. Nach Meinung des Gerichts liegt ein wichtiger Kündigungsgrund vor, wenn, wie im Urteilsfall, die Arbeitnehmerin Zugriffsrechte auf Zeitkonten – darunter auch ihr eigenes Zeitkonto – missbraucht hat.

Für eine außerordentliche Kündigung muss nach der ständigen Rechtsprechung ein wichtiger geeigneter Grund vorliegen. Hiervon kann ausgegangen werden, wenn die Kündigung auf den Verdacht der strafbaren Handlung bzw. eines vertragswidrigen Verhaltens gestützt wird, eine Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch der Kündigung erfolgt ist und zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung ein dringender Tatverdacht gegen den Arbeitnehmer besteht.

Artikel twittern

Tags:


Einen Kommentar schreiben

du mußt angemeldet sein, um kommentieren zu können.

Get Adobe Flash playerPlugin by wpburn.com wordpress themes

Copyright © 2009, Erfolgreich selbständig, | business pro theme by ep
122 queries, 0.841s | Beiträge (RSS) & Kommentare (RSS) | powered by Datenservice Oelze & wp

Twitter links powered by Tweet This v1.6.1, a WordPress plugin for Twitter.