Erfolgreich selbständig

Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte

Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurde für Doppelverdienst- Ehepaare ab dem 01.01.2010 ein sog. Faktorverfahren eingeführt.

Auf Antrag kann das neue Faktorverfahren neben den bisherigen Alternativen der Steuerklasse IV/IV und III/V ausgewählt werden. Danach wird ein Faktor ermittelt, der auf die nach Steuerklasse IV ermittelten Lohnsteuerabzugsbeträge als Multiplikator anzuwenden ist. Es gilt dann die Steuerklassenkombination IV/Faktor/IV/Faktor.

HINWEIS:
Der Antrag kann im Rahmen des Antrages auf Lohnsteuerermäßigung bei der Finanzverwaltung gestellt werden.

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