Erfolgreich selbständig

Digitale Außenprüfung: Freiwillig erstellte Aufzeichnungen

Die Befugnis zu einer digitalen Außenprüfung umfasst nicht die Prüfung von elektronischen Aufzeichnungen, die ohne gesetzliche Verpflichtung erstellt werden (BFH vom 24.06.2009).

Das Zugriffsrecht bei einer digitalen Außenprüfung umfasst nur Unterlagen, für
die eine Aufbewahrungspflicht nach § 147 Abs. 1 AO gilt. Im Streitfall hatte ein Einnahmen-Überschuss-Rechner freiwillig eine elektronische Bestandsbuchhaltung geführt.

Der Außenprüfer verlangte, die digitalen Buchführungsunterlagen auf CD-ROM zur Verfügung zu stellen. Der BFH führt seine bisherige Rechtsprechung fort, wobei das Einsichtsrecht nicht Unterlagen umfasst, die zwar vorhanden sind, aber vom Steuerpflichtigen nicht aufbewahrt werden müssen.

Artikel twittern

Tags:


Einen Kommentar schreiben

du mußt angemeldet sein, um kommentieren zu können.

Get Adobe Flash playerPlugin by wpburn.com wordpress themes

Copyright © 2009, Erfolgreich selbständig, | business pro theme by ep
153 queries, 1.191s | Beiträge (RSS) & Kommentare (RSS) | powered by Datenservice Oelze & wp

Twitter links powered by Tweet This v1.6.1, a WordPress plugin for Twitter.