Zu Beginn des Jahres 2009 wurden in besonders anfälligen Branchen wie z. B. in Bau-, Gaststätten-, oder Personentransportgewerben das Anmeldeverfahren für Mitarbeiter verschärft. Durch die elektronische Sofortmeldung können nach Aussage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nun Arbeitnehmer vor Aufnahme der Beschäftigung rechtzeitig gemeldet werden. Hierzu ist noch nicht einmal ein PC erforderlich; ein internetfähiges Handy reicht völlig aus (Link für die Online-Meldung: https://www.gkvnet-ag.de/svnet-online/scripts/Anmeldung.asp).
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Im Rahmen des Online-Banking-Verfahrens übermittelt die Bank einen elektronischen Kontoauszug. Der Ausdruck dieses Kontoauszuges und Aufbewahrung auf Papier ist jedoch steuerlich nicht ausreichend. Der Kontoauszug ist ein originäres digitales Dokument und muss folglich durch Übertragung der Inhalts- und Formatierungsdaten auf einem maschinell auswertbaren Datenträger archiviert werden. Hierbei sind die Aufbewahrungsfristen zu beachten: Dies gilt mit einer Zehn-Jahresfrist auch für die maschinelle Auswertbarkeit des elektronischen Kontoauszuges.
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Nach dem Urteil des BFH vom 09.07.2009, veröffentlicht am 16.09.2009, wird die betriebliche Einrichtung eines Kunden keine regelmäßige Arbeitsstätte. Dies gilt selbst dann, wenn ein Arbeitnehmer bei einem Kunden seines Arbeitgebers längerfristig eingesetzt wird. Deshalb müssen die Fahrtkosten bei Benutzung eines privaten Kfz des Arbeitgebers mit dem pauschalen Kilometersatz je Fahrkilometer und nicht mit der Entfernungspauschale als Werbungskosten berücksichtigt werden.
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Bei Änderung der Bemessungsgrundlage ist nach einer Verfügung der OFD Hannover vom 04.08.2009 die Vorsteuer erst in dem Zeitpunkt zu berichtigen, in dem der strittige Rechnungsbetrag tatsächlich zurückgezahlt wird. Nicht jedoch bereits bei Vereinbarung der Minderung. Abschnitt 223 Abs. 2 Satz 3 UStR 2008 ist nicht mehr anzuwenden. Die Grundsätze für eine Änderung sind auch bei besonderen Fallgestaltungen wie Mängelrügen, nachträgliche Gewährung von Boni, Skonti und Rabatten sowie bei Über- oder Doppelzahlungen anwendbar.
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Für den Vorsteuerabzug ist eine ordnungsgemäße Rechnung mit sämtlichen Pflichtangaben des § 14 UStG erforderlich. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 20.02.2009, veröffentlicht am 24.06.2009 sind aber bestimmte Positionen in der ordnungsgemäßen Rechnung nicht immer durch den Rechnungsempfänger nachprüfbar. Im Urteilsfall war die Steuernummer nicht richtig angegeben – dies war jedoch für den beteiligten Unternehmer nicht unbedingt erkennbar. Im Urteilsfall wurde so der Vorsteuerabzug gewährt.
HINWEIS:
Sofern ein erkennbarer Fehler in der ordnungsgemäßen Rechnung besteht, sollte schnellstens eine Berichtigung der übersandten Rechnung erwirkt werden.
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Erfolgreiche Unternehmenstätigkeit hat viele Väter. Neben der passenden Geschäftsidee und der wirtschaftlichen Umsetzung derselben spielen vor allem die richtigen Kontakte eine überaus wichtige Rolle im unternehmerischen Alltag.
Networking ist das Zauberwort ganzer Generationen und besonders in der Zeit der elektronischen Medien die Chance für mehr und qualifiziertere Kontakte im Sinne des Unternehmenserfolgs.
“Ich kenne da einen, der einen kennt, der einen kennt…”
Zunächst mag diese Formulierung etwas verwirrend daher kommen, sie
trifft die Sache aber direkt auf den Punkt. Networking ist die Schaffung und Aufrechterhaltung von Kontakten, sprich von Beziehungen, vor allem in die Breite. Dabei kommt der Begriff Netzwerkarbeit nicht von ungefähr. Man stelle sich ein riesiges Netz mit ungezählt vielen Knoten vor.
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Der Zweck des Lebens ist das Leben selbst. (Johann Wolfgang von Goethe)
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Im Unternehmen ist es wie im persönlichen Alltag – Tag für Tag werden wir mit Informationen, Aufgaben und Wünschen gefüttert. Eigene Ansprüche an die Qualität und Quantität sowie die eigene Lebensführung komplettieren die Fülle der Erwartungen anderer an sich selbst.
Schnell verliert man dann Wichtiges aus den Augen, verzettelt sich, dringliche und erst recht unangenehme Aufgaben werden verschoben und bleiben liegen. Die Zeit wird immer knapper und oftmals leidet neben dem Familienleben auch die eigene Gesundheit unter dem selbst geschaffenen Stress. Dass dies nicht so sein muss zeigen die Erfahrungen gut organisierter Unternehmerpersönlichkeiten.
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Setzen Sie sich #Ziele – Ihr Motor für tägliche Höchstleistung!
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